Abschlussarbeiten betreuen lassen

Abschlussarbeiten – egal ob Bachelor- oder Masterarbeiten – müssen i.d.R. von zwei Personen betreut werden: Einem prüfungsberechtigten Erst- bzw. Hauptprüfer und einem Zweitprüfer. Es macht Sinn, ein Thema zu wählen, das zu Ihnen und den Prüfern gleichermaßen passt. Informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld, ob das Thema, das Sie sich vorstellen, grob in meine Expertise gehört. Auch der Zweitprüfer sollte idealerweise erkennbare Berührungspunkte in Forschung und Lehre mit Ihrem Thema haben.
Sie müssen keinen vollständigen Forschungsentwurf vorweisen, wenn Sie mit dem Erstprüfer Kontakt aufnehmen, allerdings sollte am Anfang der Arbeit bereits eine eigene Idee, Überlegung, Beobachtung etc. stehen, bei deren Ausarbeitung ich Sie unterstützen kann. Am besten haben Sie zu dem Thema bereits selbst erste Recherchen mit Literaturvorschlägen angestellt und sich in das gewünschte Feld etwas eingelesen. Sobald das geschehen ist, können Sie unten den Button für die Betreuungsanfrage klicken und dort dem Formular folgen. Das Formular läuft über den sicheren Sciebo-Server der Uni-Wuppertal, ist aber auch für Studierende der RWTH ohne Anmeldung zugänglich.
Alles bereit?
FAQ
Welche Themen kann ich bei Ihnen betreuen lassen?
Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Syntax, Semantik und Pragmatik, in der Computerlinguistik und KI-Forschung. Allerdings betreue ich z.B. auch Themen zum Thema Spracherwerb, sprachliche Gewalt, sprachliche Internetphänomene/Memes etc. Die Arbeit kann sowohl empirisch als auch theoretisch sein, wobei mein Schwerpunkt im Theoretischen liegt.
Wie oft kann ich in die Sprechstunde?
So oft, wie Sie es für nötig halten. Es sollte – neben dem Erstgespräch – aber mindestens nochmal 1-2 Termine vereinbart werden, um den Zwischenstand zu besprechen.
Muss ich auch beim Zweitprüfer in die Sprechstunde?
Das hängt vom jeweiligen Zweitprüfer ab. Manche möchten gerne über den Fortschritt informiert werden und können andere Perspektiven und Input bieten, manche möchten aber auch gerne nur das fertige Produkt sehen.
Welche Themen werden nicht betreut?
Von der Betreuung von Themen, die erkennbar unselbstständig oder KI-generiert wirken und bei denen nicht erkennbar ist, dass ein gewisses Eigeninteresse vorliegt, sehe ich ab. Zeitsensitive Arbeiten, bei denen aus Gründen der Studien- oder Berufsplanung deutlich kürzere Bearbeitungs- und Korrekturfristen gewünscht sind, werden i.d.R. nur aus triftigen Gründen und nach erfolgtem Kompetenznachweis in Form eines belastbaren Projektplans und Exposés betreut. Sie müssen wenig Angst haben, dass ein ambitioniert vorbereitetes Thema abgelehnt wird, selbst dann, wenn es etwas scheinbar Ungewöhnliches ist. I.d.R. schauen wir, dass es passt.
Ich habe Interesse, eine Abschlussarbeit bei Ihnen zu schreiben. Was soll ich jetzt tun?
Der erste Schritt ist, das Thema möglichst genau auf den Punkt zu bringen. Internetrecherchen, Literaturrecherchen: Alles, was Ihnen hilft, einen Überblick über das Thema zu gewinnen. Bitte lassen Sie sich kein Thema und keine Literaturliste von einer KI erstellen. Spätestens im Gespräch wird dann klar, dass dort keine selbstständige Recherche vorliegt. Natürlich dürfen Sie sich von entsprechenden Technologien aber Literatur empfehlen lassen oder ein bereits vages Thema etwas spezifizieren lassen, es muss aber erkennbar sein, dass Sie sich eine gewisse Expertise zu dem Thema im Vorfeld angeeignet haben. Sobald Sie einen Überblick und etwas Literatur haben, können Sie das oben verlinkte Formular ausfüllen und dort die Anweisungen befolgen.
Wann fällt man durch? Bzw. gibt es nicht die Möglichkeit der Überarbeitung?
Leider kommt es mittlerweile öfter vor, dass Abschlussarbeiten mit „nicht ausreichend“ bewertet werden müssen. Die Gründe dafür sind i.d.R. inhaltlicher Natur: Eine viel zu unselbstständige Auseinandersetzung mit der Literatur und dem Thema, unsauberes Zitieren, Redundanzen, Widersprüche, fehlende Wissenschaftlichkeit, KI-Slop. Je nach Schwere können hier auch die Prüfungsausschüsse wegen Plagiatsverdachts hinzugezogen werden. Die Möglichkeit der Überarbeitung regelt die Prüfungsordnung. Eine Arbeit kann zur Überarbeitung zurückgegeben werden, wenn sie erhebliche Mängel aufweist (je nach Prüfungsordnung), die dem Prüfer aber kurzfristig heilbar erscheinen. I.d.R. ist das bei schlechten Arbeiten aber eher der Ausnahmefall. Nicht ausreichende Arbeiten werden von mir i.d.R. nicht zur Überarbeitung zurückgegeben.